Täglich ereignen sich auf
unseren Straßen Autounfälle und es kann schon passieren, dass man selbst in
einen Verkehrsunfall verwickelt ist.
Herbert Noll: “Ruhe bewahren
und schon vorher wissen, worauf es im Fall des Falles ankommt”.
Unfall mit Verletzten
Sollte bei einem Verkehrsunfall der Verdacht bestehen, dass einer der
Unfallbeteiligten verletzt sein könnte, empfiehlt es sich, die Polizei zu
verständigen. Denn, wenn sich das Vorliegen einer Verletzung selbst später
herausstellen sollte, bestünde die Möglichkeit wegen unterlassener
Hilfeleistung, oder gar Fahrerflucht belangt zu werden.
“nur” Sachschaden
Sind nur Sachschäden entstanden, ist die Verständigung der Polizei nicht
erforderlich. Dies erspart 36 Euro “Blaulichtsteuer” und unnötige Wartezeit.
Alles fotografieren
Bei Kollisionen ist ein Unfallbericht (den man immer im Handschuhfach
mitführen sollte) auszufüllen, wenn möglich direkt am Unfallort. Zusätzlich
können Fotos, die die Unfallsituation aus verschiedenen Blickrichtungen
zeigt, sehr hilfreich sein.
Schaden melden
Der Unfallverursacher hat den Schaden seiner Haftpflichtversicherung zu
melden. Kommt es zu einem Streitfall, empfiehlt sich eine
Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren
übernimmt.
Unfallopfer können Kosten für die Reparatur des Fahrzeuges, und
Abschleppkosten bis zur Werkstatt bei der gegnerischen Versicherung geltend
machen. Bei irreparablem Schaden können Kosten für Radioumbau,
Autobahnvignette oder Ab- und Anmeldung des Kfz eingefordert werden. Bei
Personenschäden können Schmerzensgeld, Verdienstentgang, sowie im Todesfall
Begräbniskosten und Unterhaltsansprüche für Hinterbliebene geltend gemacht
werden.
Schaden zahlen?
Bei Bagatellschäden ist es manchmal sinnvoller, den Schaden selbst zu
zahlen, um Nachteile aus dem Bonus-Malus-System zu vermeiden.
Kunden erhalten im Schadensfall in der
Versicherungsagentur eine exakte Vergleichsrechnung. |