Alles über Falschalarm, Fernabfrage und Fernalarm, sowie Feuerschutzsteuer und Feuerhaftungsversicherung im Sicherheits-ABC auf www.stopp.at

 

Sicher Leben in Österreich: Schutz und Sicherheit

 

Sicherheit in Österreich - Sicher Leben
                 
      Von Fail-Safe Verhalten bis zum Fernalarm und Feuerschutzsteuer  
                 
A im Sicherheitslexikon N im Wörterbuch       

Fail-Safe-Verhalten: Eigenschaft einer technischen Einrichtung, bei einer Störung in einen sicheren Zustand überzugehen.

 

Fallenmäßige Überwachung: Überwachung von Bereichen (z.B. mit Bewegungsmeldern), die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten.

 

Falschalarm oder Fehlalarm: Ein Alarm, dem keine Gefahr zugrunde liegt.

 

Falschmeldung: Meldung, der zwar keine Gefahr zugrunde liegt, die sich aber wie eine Gefahrenmeldung auswirkt.

 

Fensterbeschlag: An Rahmen und Flügel montierte feststehende und bewegliche Teile, die es ermöglichen, das Fenster zu verriegeln, zu öffnen oder zu kippen.

 

Fenstertür: Ein bis zum Boden reichendes begehbares Fenster.

 

Fernabfrage: Technische Möglichkeit, Zustände, Messwerte, u.ä. einer Einbruchmeldeanlage durch eine nicht vor Ort befindliche Stelle (z.B. über eine Alarmübertragungsanlage) abfragen zu können.

 

Fernalarm: Anzeigen eines Alarmzustandes an eine nicht vor Ort befindliche beauftragte hilfeleistende Stelle (z.B. Alarmempfangsstelle der Polizei oder eines Wach- und Sicherheitsunternehmens).

 

Ferninstandhaltung (Fernwartung): Technische Möglichkeit, die Instandhaltung/Wartung einer Einbruchmeldeanlage aus der Ferne vornehmen zu können (z.B. über eine Alarmübertragungsanlage).

 

Fernparametrierung: Technische Möglichkeit, die Parametrierung einer Einbruchmedeanlage aus der Ferne vornehmen zu können (z.B. über eine Alarmübertragungsanlage).

 

Fernsehüberwachungsanlage: Fernsehüberwachungsanlage oder auch Video-Überwachungsanlage genannt. Eine Anlage bestehend aus den Hardware- und Software-Komponenten eines Video-Überwachungssystems, vollständig errichtet und betriebsbereit für das Beobachten eines festgelegten Sicherungsbereiches.

 

Feuerhaftungs-Versicherung: Diese Sparte bietet (subsidiären) Versicherungsschutz für den Fall, dass durch ein auf dem (mit dem Versicherer vereinbartem) Versicherungsgrundstück eingetretenes Schadensereignis gemäß §1 AFB Sachen eines Dritten zerstört oder beschädigt werden und der VN von diesem auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Diese Deckungsmöglichkeit stellt (für bestimmte Unternehmensgruppen, wie zB Installateure oder eingemietete Gewerbebetriebe) eine sinnvolle Ergänzung der Betriebshaftpflicht-Versicherung dar (obwohl diese Sparte zu den Sachversicherungen zählt).

 

Feuerschutzsteuer: Die Feuerschutzsteuer ist eine spezielle Versicherungssteuer auf Feuerversicherungen für im Inland versicherte Gegenstände. Sie ist eine ausschließliche Landesabgabe, wird jedoch nach § 16 Abs. 1 FAG vom Bund eingehoben und auf die Länder nach § 16 Abs. 2 FAG aufgeteilt.

 

 

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