Überfallmelder / Notrufmelder:
Der
Überfallmelder oder auch Notrufmelder genannt dient der manuellen Auslösung
eines stillen Alarms bei akuter Bedrohung an eine hilfeleistende Stelle. Der
Alarm kann durch ortsfeste Überfallhandmelder, Geldscheinkontakte in Handkassen
oder auch mobile Funkbedienteile ausgelöst werden.
Überfallschutz:
Um in einer
Gefahrensituation Hilfe zu erlangen bedarf es einem Überfallschutz. Dieser kann
still erfolgen: Anruf zu Polizei, Bewachungsunternehmen oder privaten Personen,
jedoch ohne Alarmsignalisierung. Oder es wird auch akustisch und optisch
alarmiert. Die Auslösung erfolgt über Taster, Handsender, Überfallcodes usw.
Überfall oder Notrufsender:
Der Funkhandsender
wird von einer langlebigen, Hochleistungs-Lithium-Batterie versorgt.
Einsatzbereich als Notrufsender oder Überfallsender. Ebenfalls kann dieser
Sender als Türglocke eingesetzt werden.
Überversicherung:
liegt vor, wenn der versicherte
Wert (bei
einem oder mehrerer Versicherer) über dem effektiven Wert liegt - bringt
bestenfalls zuviel bezahlte Prämien und die Gefahr des Vorwurfes eines
geplanten Versicherungsbetruges.
UV
(Abkürzung):
Unfallversicherung
Unterversicherung:
liegt vor, wenn der versicherte
Wert (Versicherungssumme)
am Schadenstag nicht dem effektiven Wert entspricht.
Unterschlagung:
Das fremde Gut ist ohne Zutun des Täters in dessen Gewahrsam
gekommen (beispielsweise weil er es gefunden hat, ihm irrtümlich übergeben wurde
etc.), ehe es dieser sich oder einem Dritten mit Bereicherungsvorsatz zueignet.
(Österreich: § 134 im StGB)
Foto: Annemarie Prinz,
Werbe-Redaktion
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