Alles über Kassenfehlbetrag, Kreditkartenbetrug bis zu Kriminalprävention, Kriminalstatistik und Kulturgutdiebstahl im Sicherheitsportal.

 

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      Von Kammerumlagen, Kassenfehlbestand und Kulturgutdiebstahl  
                 
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Kammerumlagen: Unter Kammerumlagen versteht man von den Mitgliedern der Wirtschaftskammern nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme eingehobenen Umlagen, welche zur Bedeckung der in den genehmigten Jahresvoranschlägen vorgesehenen und durch sonstige Erträge nicht gedeckten Aufwendungen der Landeskammern und der Bundeskammer dienen (siehe § 122 Abs. 1 Wirtschaftskammergesetz 1998).
Für Versicherungsunternehmen ist das Prämienvolumen des direkten inländischen Geschäftes abzüglich eines Abschlages von 80 vH des Prämienvolumens aus Versicherungsgeschäften im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 1 Versicherungssteuergesetz 1953, BGBl. Nr. 133/1953, heranzuziehen. Um die Verhältnismäßigkeit der Inanspruchnahme dieser Kammermitglieder im Vergleich zu anderen Kammermitgliedern zu gewährleisten, darf der für diese Bemessungsgrundlage vom Kammertag der Bundeskammer festzulegende Tausendsatz höchstens 0,55 vT betragen (vgl. § 122 Abs. 2 Z 2 Wirtschaftskammergesetz 1998).

 

Kapitalversicherung: Versicherung, bei der die Versicherungsleistung  zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt erfolgt.

 

Karenz: (lat.) Wartezeit: ist ein vertraglich, vereinbarter oder gesetzlich vorgeschriebener Zeitraum zwischen technischer und materieller Versicherung.

 

Kassenfehlbestand: Der Kassenfehlbetrag ist die Summe, um die der Kassen-Ist-Bestand geringer ist, als der Kassen-Soll-Bestand. Dieser Betrag muss nicht zwangsläufig zu Schulden werden, wirkt sich aber negativ auf den gesamten Haushalt aus. Ein Kassenfehlbestand kann auch durch Diebstahl entstehen.

 

Kausalzusammenhang: auch ursächlicher Zusammenhang = Allgemeiner Rechtsbegriff im Versicherungsrecht und bedeutet Zusammenhang zwischen Schadensereignis und eingetretenem Schaden in derart, dass das Ereignis als Ursache des Schadens anzusehen ist - adäquate Verursachung. Dies ist Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers, sofern der Versicherungsfall auf in den Versicherungsschutz eingeschlossenen Ursachen beruht.

 

KFG (Abkürzung): Kraftfahr-Gesetz

 

KHVG (Abkürzung): Kraftfahrzeug-Haftpflicht-Versicherungs-Gesetz

 

Kleintresorraum: Ein Kleintresorraum ist ein gegen Einbruch geschützter Raum, der in massiver Bauweise nach den Empfehlungen der Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen für den Bau von Tresorräumen vor Ort errichtet und mit einer Tresortür zu verschließen ist.

KO (Abkürzung): Konkursordnung

 

KOLLO: In der Transportversicherung = Frachtstück

 

Konnossement: Transportpapiere (Ladeschein)

 

Konsolidierte Bilanz: Saldierung der Bilanzen von zu einer Unternehmensgruppe oder einer Branche (Wirtschaftszweig) gehörenden Unternehmen. Im Gegensatz dazu: Zusammengefasste Bilanz.

 

Konsolidierte Erfolgsrechnung: Saldierung der Gewinn- und Verlustrechnungen von zu einer Unternehmensgruppe oder einer Branche (Wirtschaftszweig) gehörenden Unternehmen. Im Gegensatz dazu: Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung.

 

Kontamination: bedeutet Verseuchung mit schädlichen, besonders mit radioaktiven Stoffen. Spielt eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit Feuerschäden, wie zB für die Beseitigung von kontaminiertem Erdreich. (s. SONDERMÜLL)

 

Konsumentenschutzgesetz KSchG (Abkürzung): Konsumentenschutzgesetz

 

Konvertierung: (veraltet KONVERSION) bedeutet die Umwandlung eines bestehenden Versicherungsvertrages in einen (neuen), meist geänderten (mit und ohne Laufzeitverlängerung verbunden) Vertrag.

 

Krankengeldversicherung: Die Krankengeldversicherung hilft bei Arbeitsunfähigkeit. Man erhält für jeden Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit einen vorab vereinbarten Betrag bis zu einer Maximaldauer von 364 Tagen innerhalb von drei Versicherungsjahren.

 

Krankenhaus-Taggeldversicherung: Bei Abschluss einer Krankenhaus-Taggeldversicherung bekommt man für jeden Tag Krankenhausaufenthalt einen vorher vereinbarten Betrag. Die tatsächlich entstandenen Kosten sind für die Abrechnung nicht relevant.

 

Kreditkartenbetrug: Kreditkartenbetrug ist eine Form des Wirtschaftsbetruges, bei welchem gefälschte oder gestohlene Kreditkarten-Daten verwendet werden und den Kontoinhabern und / oder den beteiligten Händlern einen finanziellen Schaden zufügen.

 

Kriminalprävention: Kriminalprävention bedeutet, rechtzeitig Vorbeugen um dadurch rechtswidrige Taten zu verhindern. Kriminalprävention bedeutet auch, die Bürger über die Möglichkeiten des Selbstschutzes aufzuklären, damit jeder Bürger aktiv zu seiner eigenen Sicherheit beitragen kann.  

 

Kriminalstatistik: In der Kriminalstatistik werden die strafbaren Handlungen, die Strafdelikte, die Aufklärungsquoten, die Zahl der angezeigten Fälle, sowie die Zahl der aufgeklärten Fälle vermerkt und statistisch aufbereitet.

 

Kombination: Bei korrekter Eingabe einer Kombination aus Zahlen, Ziffern oder Zeichen wird eine Zugangsberechtigung erteilt.

 

Kontaktüberwachung: Bei der Kontaktüberwachung wird eine punktuelle Überwachung von Gegenständen und Bauteilen durch Kontakte (z.B. Magnetkontakt) ermöglicht.

 

Kulanzentschädigung: Entgegenkommende Versicherungsleistung aus kaufmännischen Erwägungen, vor allem bei Vorliegen von Grenzfällen bzw bei unklarer Sach- und Rechtslage ("Prozessablöse"). Sie stellt auch rechtlich gesehen keine Schenkung dar, sondern erfolgt noch auf der Grundlage des Versicherungsvertrages.

 

Kulturgutdiebstahl: Kreditkartenbetrug ist eine Form des Wirtschaftsbetruges, bei welchem gefälschte oder gestohlene Kreditkarten-Daten verwendet werden und den Kontoinhabern und / oder den beteiligten Händlern einen finanziellen Schaden zufügen. Mehr auf Seite Kulturgutdiebstahl. Beschreibungsblatt für Kulturgüter zum downloaden – hier.

 

Kumulierung, Kumul: Anhäufung von Risken findet statt, wenn Risken statt einander im Portefeuille auszugleichen, gleichzeitig schlagend werden.

 

Kündigung: Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung und kann vom Versicherungsnehmer und vom Versicherer ausgesprochen werden. Das Ziel ist, den Versicherungsvertrag sofort oder mit Wirkung zu einem bestimmten Zeitpunkt aufzulösen.

 

Kündigungsfrist: Ist ein bestimmter Zeitraum, der zwischen der Kündigung und dem Ablaufdatum liegen muss. Die Kündigungsfristen betragen in der Regel 3 Monate; in der Kfz-Haftpflichtversicherung immer 1 Monat.

 

KV (Abkürzung): Krankenversicherung

 

 

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