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Von Taschendiebstahl, technischer Rückstellung bis Tresor und TWG | ||||||||||
Taschendiebstahl: Taschendiebstahl ist ein Diebstahl, bei der der Täter, der Taschendieb, eine fremde bewegliche Sache, die sich im unmittelbaren Einflussbereich einer anderen Person befindet (zum Beispiel am Körper getragene Handtasche, Rucksack, Einkaufstasche, Kleidungstasche), an sich bringt. Bevorzugte Beutestücke von Taschendieben sind Handys und Geldbörsen. Siehe auch die Seite Taschendiebstahl.
Tariflohnprämien (vereinnahmte Prämie, verrechnete Prämien): siehe Prämien, bzw. verrechnete Prämien
Taxe: In der gesamten Schadensversicherung: Festsetzung des Versicherungswertes durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (gem. §57 VersVG) - nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (derzeit wenig gebraucht).
Technische Rückstellung / technische Reserven:
Gesamtheit der Prämienüberträge
und Schadenrückstellungen, in der Lebensversicherung auch des Deckungskapitals
(Deckungsstocks). Die technischen Reserven sind Verbindlichkeiten, welche aus
der Risikokomponente des Versicherungsgeschäfts erwachsen. Die
versicherungstechnischen Rückstellungen setzen sich aus Deckungsrückstellungen
und den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zusammen. Die
erforderlichen Deckungsrückstellungen (Deckungserfordernis) sind ein nach
aktuarischen (= versicherungsmathematischen) Grundsätzen ermittelter Betrag,
über den der (Lebens-) Versicherer verfügen muss, um seine
Leistungsverpflichtungen erfüllen zu können; bei Ermittlung des
Deckungserfordernisses spielen Komponenten wie Zusammensetzung des
Versicherungsbestandes (u.a. Lebensalter der Versicherten),
Versicherungsdauer, Art der Versicherung usw. eine bedeutende Rolle. Siehe
dazu auch §§ 19-21, 77 und 78 VAG (auf der Website der Finanzmarktaufsicht).
Technisches Ergebnis: Versicherungstechnisches Ergebnis unter Berücksichtigung der vereinnahmten Prämien, Provisionen und Gewinnanteile sowie des Schadenaufwandes.
Teilwert-Versicherung: Unter dieser Versicherungsform versteht man eine (kaum mehr angewendete) Versicherung von vorwiegend brennbaren Teilen eines Gebäudes
Termfix-Versicherung: Bei der Termfix-Versicherung wird die Versicherungssumme zu einem vereinbarten Termin ausbezahlt. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Versicherte vorher stirbt. Bis zur Fälligkeit müssen dann keine Prämien mehr bezahlt werden. Eine Termfix-Versicherung wird vor allem für die Finanzierung des Studiums und der Hochzeit abgeschlossen.
Tresor:
Ein
Tresor wird auch Safe, Panzerschrank, Geldschrank oder Wertschutzschrank genannt
und ist ein besonders gesichertes Behältnis für Wertgegenstände oder sonstige
Gegenstände, wie zum Beispiel Waffen, um sie vor Diebstahl zu schützen.
TWG (Telefonwählgerät): Das TWG ist heutzutage das Wichtigste in Sachen Alarmierung. Die Tatsache, dass bei Alarmereignissen ein oder mehrere Anrufe abgesetzt werden hilft, schnell reagieren zu können. Mit einem TWG können Bewachungsunternehmen, Polizei oder Privatpersonen im Alarmfall verständigt werden. Über GSM-TWG´s ist die Alarmierung besonders sicher, da keine Telefonleitung mehr nötig ist. Ebenfalls kann dadurch die Steuerung einer Alarmanlage mittels SMS erfolgen.
Info: >>>
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