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Sicher Leben in Österreich: Schutz und Sicherheit

 

Sicherheit in Österreich - Sicher Leben
                 
      Von Riegel bis Risiko-Management  
                 
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Riegel: Teil eines Schlosses, der z.B. durch Schlüsseldrehung bewegt und in das Schließblech eingeschoben bzw. aus dem Schließblech zurückgezogen wird.

 

SchluesselRiegelschaltschloss: Schloss für das Scharf-/Unscharfschalten von EMA mit gleichzeitiger mechanischer Ver-/ Entriegelung, jedoch ohne Sperrung des Zu‑/Aufschließvorgangs

 

Riegelwerk: Vorrichtung zur Sicherung einer Tür im geschlossenen Zustand, so dass die Tür ohne Betätigen dieser Vorrichtung nicht geöffnet werden kann.

 

Risiken oder Risken: Versicherte Gegenstände, Gefahren oder Interessen. Die Möglichkeit eines Schadens wird als Risiko bezeichnet.

 

Risikogemeinschaft: Eine möglichst große Zahl an Personen/Risiken schließt sich zur Deckung genau definierter Gefahren zusammen. Die Risikogemeinschaft oder Gefahrengemeinschaft ist Grundlage der Versicherungswirtschaft.

 

Risikolebensversicherung: Risikolebensversicherungen werden zur Besicherung von Krediten oder zur Absicherung Hinterbliebener abgeschlossen. Einziger Versicherungsfall ist das Ableben des Versicherten. Mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erlischt die Versicherung vollständig.

 

Risk Management: heißt Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen (eventuell mit Hilfe von auf den Betrieb abgestimmte "Checklisten"), erfassen durch Besichtigung (Achtung "Bertriebsblindheit' !) und möglichst beseitigen - vermeiden - vermindern (zB fehlende Feuerlöscher ergänzen). Man kann auch bestimmte Risken überwälzen, zB sich gegen finanzielle Auswirkungen eines Schadensfalles absichern = versichern.

 

Risiko-Management: Das Gebiet der Bestimmung von Sicherheitsrisiken, des Entwickelns von Lösungen und der Implementierung dieser Lösungen, basierend auf einer Kosten-Nutzen-Analyse und eines gewünschten Sicherheitsstandards.

 

RS: Rechtsschutzversicherung

 

Rückdatierung: kommt bei Personenversicherungen (LV, KV, UV) vor, wenn der VN ein früheres Eintrittsdatum wählt (zB zwecks Minderung des Prämiensatzes, Steuervorteil oder kürzere Vertragslaufzeit)

 

Rückkaufswert: In der kapitalbildenden Lebensversicherung gibt der Rückkaufswert die Höhe des an den Versicherungsnehmer zurückzuzahlenden Betrages bei vorzeitiger Vertragsauflösung an.

 

Rücktritt: Durch einen Rücktritt wird der Versicherungsvertrag rückwirkend aufgelöst bzw. annulliert.

 

Rückversicherung RV (Abkürzung): Rückversicherung = Weitergabe eines Risikos durch den Erstversicherer" an einen Rückversicherer. Rückversicherung ist die Versicherung der vom Versicherer (eines Versicherungsunternehmens) abgedeckten Gefahr. Der Versicherungsnehmer (des Erstversicherers) erwirbt keinen Anspruch gegen den Rückversicherer. Das Rückversicherungsgeschäft zerfällt in das aktive (= übernommene) und in das passive (= das zur Rückversicherung abgegebene) Geschäft. Aus diesen Größen lässt sich das Geschäft im Eigenbehalt ermitteln: eigenes Geschäft zuzüglich übernommenes Beteiligungsgeschäft und aktives Rückversicherungsgeschäft abzüglich abgegebenes Beteiligungsgeschäft sowie passives Rückversicherungsgeschäft.

 

Rückwärtsversicherung: im Sinne §2 VersVG: Gewährung von Versicherungsschutz für die Vergangenheit. Der "materielle" Versicherungsbeginn (s. VERSICHERUNGSDAUER) wird in die Vergangenheit verlegt, was einer besonderen Vereinbarung bedarf, absolute Ausnahme: wenn der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.

 

 

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