Riegel:
Teil eines
Schlosses, der z.B. durch Schlüsseldrehung bewegt und in das Schließblech
eingeschoben bzw. aus dem Schließblech zurückgezogen wird.
Riegelschaltschloss:
Schloss für das Scharf-/Unscharfschalten von EMA mit
gleichzeitiger mechanischer Ver-/ Entriegelung, jedoch ohne Sperrung des
Zu‑/Aufschließvorgangs
Riegelwerk:
Vorrichtung zur Sicherung einer Tür im geschlossenen Zustand, so dass die Tür
ohne Betätigen dieser Vorrichtung nicht geöffnet werden kann.
Risiken oder Risken:
Versicherte Gegenstände, Gefahren
oder Interessen. Die Möglichkeit eines Schadens wird als Risiko bezeichnet.
Risikogemeinschaft:
Eine möglichst große Zahl an
Personen/Risiken schließt sich zur Deckung genau definierter Gefahren
zusammen. Die Risikogemeinschaft oder Gefahrengemeinschaft ist Grundlage der
Versicherungswirtschaft.
Risikolebensversicherung:
Risikolebensversicherungen
werden zur Besicherung von Krediten oder zur Absicherung Hinterbliebener
abgeschlossen. Einziger Versicherungsfall ist das Ableben des Versicherten.
Mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer erlischt die Versicherung
vollständig.
Risk
Management:
heißt Gefahrenquellen
rechtzeitig erkennen
(eventuell mit Hilfe von auf den Betrieb abgestimmte "Checklisten"), erfassen
durch Besichtigung (Achtung "Bertriebsblindheit' !) und möglichst beseitigen -
vermeiden - vermindern (zB fehlende Feuerlöscher ergänzen). Man kann auch
bestimmte Risken überwälzen, zB sich gegen finanzielle Auswirkungen eines
Schadensfalles absichern = versichern.
Risiko-Management:
Das Gebiet der
Bestimmung von Sicherheitsrisiken, des Entwickelns von Lösungen und der
Implementierung dieser Lösungen, basierend auf einer Kosten-Nutzen-Analyse und
eines gewünschten Sicherheitsstandards.
RS:
Rechtsschutzversicherung
Rückdatierung:
kommt bei
Personenversicherungen
(LV, KV, UV) vor, wenn der VN ein früheres Eintrittsdatum wählt (zB zwecks
Minderung des Prämiensatzes, Steuervorteil oder kürzere Vertragslaufzeit)
Rückkaufswert:
In der kapitalbildenden
Lebensversicherung gibt der Rückkaufswert die Höhe des an den
Versicherungsnehmer zurückzuzahlenden Betrages bei vorzeitiger
Vertragsauflösung an.
Rücktritt:
Durch einen Rücktritt wird der
Versicherungsvertrag rückwirkend aufgelöst bzw. annulliert.
Rückversicherung
RV (Abkürzung):
Rückversicherung = Weitergabe
eines
Risikos durch den Erstversicherer" an einen Rückversicherer.
Rückversicherung ist die Versicherung der vom Versicherer (eines
Versicherungsunternehmens) abgedeckten Gefahr. Der Versicherungsnehmer (des
Erstversicherers) erwirbt keinen Anspruch gegen den Rückversicherer. Das
Rückversicherungsgeschäft zerfällt in das aktive (= übernommene) und in das
passive (= das zur Rückversicherung abgegebene) Geschäft. Aus diesen Größen
lässt sich das Geschäft im Eigenbehalt ermitteln: eigenes Geschäft zuzüglich
übernommenes Beteiligungsgeschäft und aktives Rückversicherungsgeschäft
abzüglich abgegebenes Beteiligungsgeschäft sowie passives
Rückversicherungsgeschäft.
Rückwärtsversicherung:
im Sinne §2 VersVG: Gewährung
von Versicherungsschutz
für die Vergangenheit. Der "materielle" Versicherungsbeginn (s.
VERSICHERUNGSDAUER) wird in die Vergangenheit verlegt, was einer besonderen
Vereinbarung bedarf, absolute Ausnahme: wenn der Versicherungsfall bereits
eingetreten ist.
Seitenbeginn
Info:
>>>
Impressum
Startseite
|