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Sicher Leben in Österreich: Schutz und Sicherheit

 

Sicherheit in Österreich - Sicher Leben
                 
      Von Schadenabwicklung über Scharfschalten bis Sicherheitsrat  
                 
A im Sicherheitslexikon N im Wörterbuch   

Geldverwahrumg unter dem Kopfpolster, der falsche Ort - © Werbe-Redaktion/A. PrinzSchadenabwicklung: Behandlung bzw. Bezahlung von Schäden von deren Eintritt bis zur abschließenden Erledigung.

 

Schadenaufwand: Gesamtheit der Schadenzahlungen vor der Veränderung der Schadenrückstellung eines Geschäftsjahres.

 

Schadenbedarf: Es handelt sich dabei um einen Begriff aus der Beitragskalkulation.
1. Durchschnittlicher Schadenaufwand pro Risiko in einem Jahr
2. Zahl der Schäden mal Schadendurchschnitt für eine Versicherungssparte in einem Jahr

 

Schadendurchschnitt: Darunter versteht man den durchschnittlichen Schadenaufwand (bezahlt oder zurückgestellt) je Schadenfall.

 

Schadenfälle: a) Angemeldete Schadenfälle:
Die Anzahl der im laufenden Kalenderjahr gemeldeten Schäden ohne Rücksicht auf das Jahr, in dem sich der Schaden ereignet hat (auch wenn keine Zahlung zu erwarten war bzw. erfolgt ist). Bei dieser Begriffsbestimmung muss das übernommene Beteiligungsgeschäft außer Betracht bleiben.
b) Angefallene Schäden:
Die Anzahl der für das Kalenderjahr als Ereignisjahr gemeldeten Schäden unter Berücksichtigung der Spätschadenreserve entsprechenden Anzahl von Schadenfällen (auch wenn keine Zahlung zu erwarten war bzw. erfolgt ist). Bei dieser Begriffsbestimmung muss das übernommene Beteiligungsgeschäft außer Betracht bleiben.

 

Schadenhäufigkeit: Darunter versteht man die Anzahl der Schäden innerhalb eines Jahres auf tausend versicherte Risken (Angabe in Promille).

 

Schadenminderungspflicht: Nach §62 VersVG ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, bei Eintritt des Versicherungsfalles den Schaden möglichst abzuwenden oder zu mindern und dabei die Weisungspflicht des Versicherers zu beachten. Unter Rettungspflicht fallen nur Aufwendungen, die der Abwehr jener Schäden dienen, die der Versicherer zu decken hätte. Aber immer: Personenschutz geht vor Sachschutz

 

Schadenrückstellung: Rückstellung für bereits eingetretene, aber noch nicht erledigte Schäden.

 

Schadensatz: Versicherungsleistungen in der Schaden- und Unfallversicherung im Verhältnis zur abgegrenzten Prämie.

 

Scharfschalten, extern: Durchschalten der EMA (Alarmanlagen) oder von Teilen der Anlage zu den Extern- und Fern-Alarmierungseinrichtungen.

 

Scharfschalten, intern: Durchschalten der Anlage oder von Teilen der Anlage zu den internen Alarmierungs-Einrichtungen.

 

Schlüsselschrank: Der Schlüsselschrank ist ein organisatorisches Mittel zur Ordnung Ihrer Schlüssel. Herausnehmbare Hakenleisten und farbliche Kennzeichnung aus sind die Hauptmerkmale.

 

Schlüsseltresor: Der Schlüsseltresor für eine gesicherte und organisierte Aufbewahrung und Ordnung Ihrer Schlüssel.

 

Schwankungsrückstellung: Sie wird auch "Reserve zum Ausgleich des schwankenden Jahresbedarfs" genannt. Diese Reserve dient in Jahren überdurchschnittlich hohen Schadenanfalles dem Ergebnisausgleich der betroffenen Sparten.

 

Schwerpunktmäßige Überwachung: Überwachung von Teilen eines Sicherungsbereiches (z.B. mit Bewegungsmeldern), in denen gefährdete (hoch begehrliche) Gegenstände konzentriert sind.

 

Selbstbehalt: ist die Form einer Selbstbeteiligung, bei der der VN einen bestimmten Betrag oder Prozentsatz am eingetretenen Schaden selbst zu tragen hat (s. auch FRANCHISE).

 

Sicherheitsbestimmende Funktion:

Funktion, bei der sich eine bestimmte Einwirkung (z.B. Sabotage, Fehlbedienung) sicherheitsgefährdend auswirken kann.

 

Sicherheitsdirektion: Die Sicherheitsdirektion ist in Österreich eine Sektion des Bundesministerium für Inneres. In der Sicherheitsdirektion sind verwaltungspolizeiliche, kriminalpolizeiliche und staatspolizeiliche Abteilungen eingerichtet.

 

Sicherheitsgefährdend: Eine Auswirkung (z.B. Funktionsstörung) ist sicherheitsgefährdend, wenn die Erfüllung der Sicherheitsaufgabe einer EMA gefährdet, aber noch nicht gemindert ist.

 

Sicherheitsmindernd: Eine Auswirkung (z.B. Funktionsstörung) ist sicherheitsmindernd, wenn die Erfüllung der Sicherheitsaufgabe einer EMA gemindert ist.

 

Sicherheitsrat: Der Sicherheitsrat, ist als Weltsicherheitsrat das Hauptorgan der Vereinten Nationen.

 

 

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