Alles über Verbrechensbekämpfung in Österreich: Videoüberwachung in Wien, Niederösterreich und Burgenland im Portal "Sicher Leben in Österreich"

 

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      Videoüberwachung gegen Verbrechen in Österreich  
                 
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Videoüberwachung in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland

Die Bundespolizeidirektion Wien kann durch den Einsatz von Videoüberwachung die Aufklärungsquote erhöhen und Täter ausforschen. So findet in Wien an verschiedenen Bereichen eine Videoüberwachung statt, die von der BPD Wien öffentlich bekannt gegeben wird. Die Videoüberwachung im Jahr 2010 wird in Wien 1 am Schwedenplatz und am Karlsplatz und in Wien 15 am Westbahnhof (Vorplatz und Parkplatzbereich) durchgeführt. Privatpersonen und Betriebe profitieren durch den richtigen Einsatz einer Videoüberwachung. In Wien, Niederösterreich und im Burgenland werden einige Wohnhausanlagen, Gemeindebauten und Städtische Wohnungen erfolgreich Video überwacht. In der SCS, der Shopping City Süd in Vösendorf (Niederösterreich) sank, wie auch in vielen anderen Video überwachten Geschäften die Verbrechensrate.

 

Videoüberwachung im geschäftlichen Bereich

  • Kassenbereiche bei denen mit Überfällen zu rechnen ist

  • Lagerregale um Umregelmäßigkeiten nachvollziehen zu können

  • Auslagenbereiche

  • Firmenparkplätze, Tiefgaragen

  • Verkaufsregale gegen Ladendiebstahl

  • Schutz gegen Vandalismus

  • Buntmetalldiebstähle

  • Baustellen und Baumaschinen in Verbindung mit mobilen Alarmaneinrichtungen

  • Diebsfallen (kurzfristige, verdeckte Videoüberwachung, bis zur Ausforschung der Täter)

  • Eingangs- und Einfahrtsbereiche (auch mit Kennzeichenerfassung)

Videoüberwachung im privaten Bereich

  • Tiefgaragen von Wohnhäusern

  • Müll- Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume

  • Kellerabteile

  • Überwachung von Hausfassaden gegen Sprayer

  • Rundumsicht bei Einfamilienhäuser und Villen

  • Überwachung des Eingangsbereiches und des Fahrzeugabstellplatzes

Der Einsatz einer jeden Videoüberwachungsanlage muss ausnahmslos beim Datenschutzregister der Datenschutzkommission angemeldet werden, wenn eine Aufzeichnung der Bilder erfolgt. Infos über die gesetzlichen Voraussetzungen: bei der österreichischen Datenschutzkommission (dsk.gv.at).

 

Quelle: Bundespolizeidirektion Wien, BM.I/Polizei

 

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