Alles über Alarmanlage bis zur Alarmempfangsstelle. Infos und Erklärungen über Alarmanlagen für Wien, Niederösterreich und Burgenland und Österreich

 

Sicher Leben in Österreich: Schutz und Sicherheit

 

Sicherheit in Österreich - Sicher Leben
                 
      Von Abandon, Alarmglas bis Aufbruchmelder  
                 
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Abandon: Aufgabe eines Rechts (oder einer Sache) mit der Absicht, dadurch von einer Verpflichtung (Zahlung) entbunden zu sein. Kommt vor bei - Transportversicherung: kann vom Versicherer als auch vom Versicherungsnehmer angewendet werden. - Kfz-Haftpflichtversicherung: Recht des Versicherers (unter bestimmten Bedingungen) sich durch Zahlung bzw Hinterlegung der Versicherungssumme und anteiliger Kosten bei Gericht von weiteren Leistungen zu befreien.

 

Abbruchkosten: Aufwendungen nach einem Schadensfall für das Abbrechen stehen gebliebener versicherter Gebäudeteile und zerstörten Einrichtungsgegenstände sowie der Abtransport, Ablagern, Entsorgen oder Vernichten davon.

 

Abfindungserklärung: Im Zusammenhang mit einer Schadenszahlung: Ein Versicherungsnehmer unterschreibt eine Quittung, womit er auf weitergehende gegenwärtige oder künftige Ansprüche verzichtet, auch als Entschädigungsquittung bekannt - Vorsicht insbesondere bei Personenschaden!

 

ABG (Abkürzung): Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung

 

ABGB (Abkürzung): Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

 

Abgegrenzte Prämien: Verrechnete Prämien, gekürzt um den Prämienübertrag am Schluss des Geschäftsjahres, vermehrt um den Prämienübertrag zu Beginn des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung von Stornorückstellungen bzw. Aktivposten für noch nicht verrechnete Prämien.

 

ABH (Abkürzung): Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen

 

ABS (Abkürzung): Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung (-> auch AVB)

 

Abschlusskosten: Kosten des Versicherers, die einmalig bei Abschluss neuer Versicherungsverträge entstehen. Es wird zwischen inneren (Kosten der Antrags- und Risikoprüfung, Antragsbearbeitung, Polizzenausstellung, Verkaufsförderung) und äußeren Abschlusskosten (Provision, Courtage, Personalkosten Außendienstmitarbeiter) unterschieden.

 

Abwendungs- und Minderungspflicht: Gemäß §62 VersVG ist ein Versicherungsnehmer verpflichtet, beim Eintritt eines (Feuer-) Schadens (nach Art 4 AFB, Fassung 84: ... im Falle eines drohenden oder eines eingetretenen Schadens ... ) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen - sofern es die Umstände gestatten, sind diese einzuholen (diese Vorschrift fällt unter -> OBLIEGENHEIT).

 

adäquat: ursächlich zusammenhängend (-> auch KAUSALZUSAMMENHANG)

 

AEB (Abkürzung): Allgemeine Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen

 

AFB (Abkürzung): Allgemeine Feuerversicherungs-Bedingungen

 

AFBUB (Abkürzung): Allgemeine Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen

 

AFIB (Abkürzung): Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung

 

AHVB (Abkürzung): Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung

 

AIDA (Abkürzung Association Internationale de Droit des Assurances): 1960 gegründete Internationale Vereinigung für Versicherungsrecht. Zweck: Entwicklung und Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich des Rechts der Versicherung jeder Art und jeden Charakters. Die Vereinigung veranstaltet in einem regelmäßigen Turnus von vier Jahren Weltkongresse mit Referaten und Diskussionen zu international bedeutsamen Themen.

 

AKHB (Abkürzung): Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

 

Alarmglas: Das Alarmglas ist ein Glas mit integrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese Überwachungsmaßnahmen detektieren den Glasbruch mittels schon eingebauter Sensorik.

 

Alarmierungseinrichtung: Einrichtung, die dem Herbeirufen von Hilfe zur Gefahrenabwehr oder der Warnung von Personen dient. Sie kann Teil oder Zusatzeinrichtung einer Gefahrenmeldeanlage (GMA) sein.

 

Alarmplan: Der Alarmplan ist jener Plan, der die einzuleitenden Maßnahmen für eingehende Meldungen enthält. Wird von Wachdiensten usw. erstellt.

 

Alarmschleife: Stromkreis, der bei Unterbrechung oder einer definierten Widerstandsänderung zu einer Meldung führt, wird Alarmschleife genannt.

 

Alarmübertragungsanlage (AÜA): Einrichtungen und Netze, die Informationen über den Zustand einer oder mehrerer Gefahrenmeldeanlagen zu einer oder mehreren Alarmempfangsstellen übertragen.

 

Alarmweiterleitung ist die analoge oder digitale Weiterleitung eines Alarms per Wählgerät zu einem oder mehreren Teilnehmern.

 

ALDIS (Abkürzung): Austrian Lightning Detektion & Information System = besteht aus Messsensoren, flächendeckend über ganz Österreich verteilt, die Blitze orten und aufzeichnen in einem Zentralcomputer. Zweck: 1) Ortung der Einschlagstelle 2) Feststellung des Einschlagpunktes (mit Datum, Uhrzeit) 3) Entfernung zum Schadensort. Eine wertvolle Hilfe für VR und VN.

 

Allrisk (Abkürzung): Darunter versteht man eine Vielgefahren-Versicherung, d.h., es werden alle Werte und Sachen eines Betriebes gegen plötzliche und unvorhergesehene Schäden durch Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen, ohne nach bestimmten Ursachenkategorien zu unterscheiden gedeckt, auf Grund dieser der VR Entschädigung leistet - nach dem Motto: "Was nicht dezidiert ausgeschlossen ist, gilt als versichert".

 

AMB (Abkürzung): Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten (Maschinenbruch-Versicherung)

 

AMBUB (Abkürzung): Allgemeine Bedingungen für Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung

 

Amortisation: Unterschied zwischen dem Neu- und Zeitwert einer Sache

 

AÖSP (Abkürzung): Allgemeine österreichische Speditionsbedingungen

 

ARB (Abkürzung): Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung

 

ARK und ABK (Abkürzung): Aufräumungskosten = Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte und für die Abführung des Schuttes bis zur nächst geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte (soweit sie die versicherten Sachen betreffen). Gilt nicht für die Beseitigung von (s. auch) "Sondermüll"! Abbruchkosten = Kosten für einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehen gebliebener Teile versicherter Baulichkeiten und deren Abführung bis zu nächsten geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte.

 

Assekuranz:Traditioneller Ausdruck für Versicherungswirtschaft (Individualversicherung).

 

Assistance. darunter versteht man Hilfe, Beistand; wird von vielen VR im weiten Feld von Service-Leistungen unter verschiedenen Bezeichnungen (zB Notfallhilfe, MEHR-Versicherung uä.) in allen Lebensbereichen wie Kfz, Haushalt, Unfall, Gesundheit udgl. als Zusatz einer Basisversicherung in den verschiedensten Sparten meist prämienfrei angeboten (z.B. medizinische Hilfsdienste, Hilfestellung bei Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten, etc.)

 

ASTB (Abkürzung): Allgemeine Bedingungen für die Sturmschaden-Versicherung

 

ASVG (Abkürzung): Allgemeines Sozial-Versicherungs-Gesetz

 

Atypischer (Raub-) Überfall: Ein Überfall auf Geldinstitute ist dann als atypisch anzusehen, wenn Täter, um z.B. an Bargeld zu gelangen, außerhalb der für Kunden vorgesehenen Öffnungszeiten (Geschäftszeiten) Bankangestellte innerhalb des Geldinstitutes bedrohen, außerhalb der Räume des Geldinstitutes Bankangestellte, deren Angehörige oder andere Personen in ihre Gewalt bringen und bedrohen.

 

Aufbruchmelder: Melder, der einen Aufbruchversuch von Türen, Toren, Fenstern, und ähnliches frühzeitig meldet, bevor der mechanische Widerstand einer vorhandenen mechanischen Sicherungseinrichtung überwunden ist, wird Aufbruchmelder genannt.

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