Abandon:
Aufgabe eines Rechts (oder einer
Sache) mit der Absicht, dadurch von einer Verpflichtung (Zahlung) entbunden zu
sein. Kommt vor bei - Transportversicherung: kann vom Versicherer als auch vom Versicherungsnehmer
angewendet werden.
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Recht des Versicherers (unter bestimmten
Bedingungen) sich durch Zahlung bzw
Hinterlegung der Versicherungssumme und anteiliger Kosten bei Gericht von
weiteren Leistungen zu befreien.
Abbruchkosten:
Aufwendungen nach einem
Schadensfall für das Abbrechen stehen gebliebener versicherter Gebäudeteile
und zerstörten Einrichtungsgegenstände sowie der Abtransport, Ablagern,
Entsorgen oder Vernichten davon.
Abfindungserklärung: Im Zusammenhang mit einer
Schadenszahlung: Ein Versicherungsnehmer unterschreibt eine Quittung, womit er
auf weitergehende gegenwärtige oder künftige Ansprüche verzichtet, auch als
Entschädigungsquittung bekannt - Vorsicht insbesondere bei Personenschaden!
ABG
(Abkürzung):
Allgemeine Bedingungen für die
Glasversicherung
ABGB
(Abkürzung):
Allgemeines Bürgerliches
Gesetzbuch
Abgegrenzte Prämien: Verrechnete Prämien, gekürzt um
den Prämienübertrag am Schluss des Geschäftsjahres, vermehrt um den
Prämienübertrag zu Beginn des Geschäftsjahres unter Berücksichtigung von
Stornorückstellungen bzw. Aktivposten für noch nicht verrechnete Prämien.
ABH
(Abkürzung):
Allgemeine Bedingungen für
Haushaltversicherungen
ABS
(Abkürzung):
Allgemeine Bedingungen für die
Sachversicherung (-> auch AVB)
Abschlusskosten:
Kosten des Versicherers, die
einmalig bei Abschluss neuer Versicherungsverträge entstehen. Es wird zwischen
inneren (Kosten der Antrags- und Risikoprüfung, Antragsbearbeitung,
Polizzenausstellung, Verkaufsförderung) und äußeren Abschlusskosten
(Provision, Courtage, Personalkosten Außendienstmitarbeiter) unterschieden.
Abwendungs- und Minderungspflicht:
Gemäß §62 VersVG ist ein
Versicherungsnehmer verpflichtet, beim Eintritt eines (Feuer-) Schadens (nach
Art 4 AFB, Fassung 84: ... im Falle eines drohenden oder eines eingetretenen
Schadens ... ) nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens
zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen - sofern es die
Umstände gestatten, sind diese einzuholen (diese Vorschrift fällt unter ->
OBLIEGENHEIT).
adäquat:
ursächlich zusammenhängend (->
auch KAUSALZUSAMMENHANG)
AEB
(Abkürzung):
Allgemeine
Einbruchdiebstahlversicherungs-Bedingungen
AFB
(Abkürzung):
Allgemeine
Feuerversicherungs-Bedingungen
AFBUB
(Abkürzung):
Allgemeine
Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherungs-Bedingungen
AFIB
(Abkürzung):
Allgemeine Bedingungen für die
Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung
AHVB
(Abkürzung):
Allgemeine Bedingungen für die
Haftpflichtversicherung
AIDA
(Abkürzung Association Internationale
de Droit des Assurances): 1960 gegründete Internationale
Vereinigung für Versicherungsrecht. Zweck: Entwicklung und Förderung der
internationalen Zusammenarbeit im Bereich des Rechts der Versicherung jeder
Art und jeden Charakters. Die Vereinigung veranstaltet in einem regelmäßigen
Turnus von vier Jahren Weltkongresse mit Referaten und Diskussionen zu
international bedeutsamen Themen.
AKHB
(Abkürzung):
Allgemeine
Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Alarmglas:
Das Alarmglas ist ein Glas mit integrierten
Überwachungsmaßnahmen. Diese Überwachungsmaßnahmen detektieren den Glasbruch
mittels schon eingebauter Sensorik.
Alarmierungseinrichtung:
Einrichtung, die dem Herbeirufen von Hilfe zur Gefahrenabwehr oder der Warnung
von Personen dient. Sie kann Teil oder Zusatzeinrichtung einer
Gefahrenmeldeanlage (GMA) sein.
Alarmplan:
Der
Alarmplan ist jener Plan, der die einzuleitenden Maßnahmen für eingehende
Meldungen enthält. Wird von Wachdiensten usw. erstellt.
Alarmschleife:
Stromkreis,
der bei Unterbrechung oder einer definierten Widerstandsänderung zu einer
Meldung führt, wird Alarmschleife genannt.
Alarmübertragungsanlage (AÜA):
Einrichtungen und Netze, die Informationen über den Zustand einer
oder mehrerer Gefahrenmeldeanlagen zu einer oder mehreren Alarmempfangsstellen
übertragen.
Alarmweiterleitung
ist die
analoge oder digitale Weiterleitung eines Alarms per Wählgerät zu einem oder
mehreren Teilnehmern.
ALDIS
(Abkürzung):
Austrian Lightning Detektion &
Information System = besteht aus Messsensoren, flächendeckend über ganz
Österreich verteilt, die Blitze orten und aufzeichnen in einem
Zentralcomputer. Zweck:
1) Ortung der Einschlagstelle
2) Feststellung des Einschlagpunktes (mit Datum, Uhrzeit)
3) Entfernung zum Schadensort.
Eine wertvolle Hilfe für VR und VN.
Allrisk
(Abkürzung):
Darunter versteht man eine
Vielgefahren-Versicherung, d.h., es werden alle Werte und Sachen eines
Betriebes gegen plötzliche und unvorhergesehene Schäden durch Zerstörung,
Beschädigung oder Abhandenkommen, ohne nach bestimmten Ursachenkategorien zu
unterscheiden gedeckt, auf Grund dieser der VR Entschädigung leistet - nach
dem Motto: "Was nicht dezidiert ausgeschlossen ist, gilt als versichert".
AMB
(Abkürzung):
Allgemeine Bedingungen für die
Versicherung
von Maschinen, maschinellen Einrichtungen und Apparaten
(Maschinenbruch-Versicherung)
AMBUB
(Abkürzung):
Allgemeine Bedingungen für
Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Amortisation:
Unterschied zwischen dem Neu-
und
Zeitwert einer Sache
AÖSP
(Abkürzung):
Allgemeine österreichische
Speditionsbedingungen
ARB
(Abkürzung):
Allgemeine Bedingungen für die
Rechtsschutzversicherung
ARK und
ABK (Abkürzung):
Aufräumungskosten =
Aufwendungen
für das Aufräumen der Schadenstätte und für die Abführung des Schuttes bis zur
nächst geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte (soweit sie die
versicherten Sachen betreffen). Gilt nicht für die Beseitigung von (s. auch)
"Sondermüll"!
Abbruchkosten = Kosten für einen im Schadenfall nötig werdenden Abbruch stehen
gebliebener Teile versicherter Baulichkeiten und deren Abführung bis zu
nächsten geeigneten und gestatteten Ablagerungsstätte.
Assekuranz:Traditioneller Ausdruck für
Versicherungswirtschaft (Individualversicherung).
Assistance.
darunter versteht man Hilfe,
Beistand;
wird von vielen VR im weiten Feld von Service-Leistungen unter verschiedenen
Bezeichnungen (zB Notfallhilfe, MEHR-Versicherung uä.) in allen
Lebensbereichen wie Kfz, Haushalt, Unfall, Gesundheit udgl. als Zusatz einer
Basisversicherung in den verschiedensten Sparten meist prämienfrei angeboten
(z.B. medizinische Hilfsdienste, Hilfestellung bei
Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten, etc.)
ASTB
(Abkürzung):
Allgemeine Bedingungen für die
Sturmschaden-Versicherung
ASVG
(Abkürzung):
Allgemeines Sozial-Versicherungs-Gesetz
Atypischer (Raub-) Überfall:
Ein Überfall auf Geldinstitute ist dann als atypisch anzusehen,
wenn Täter, um z.B. an Bargeld zu gelangen, außerhalb der für Kunden
vorgesehenen Öffnungszeiten (Geschäftszeiten) Bankangestellte innerhalb des
Geldinstitutes bedrohen, außerhalb der Räume des Geldinstitutes Bankangestellte,
deren Angehörige oder andere Personen in ihre Gewalt bringen und bedrohen.
Aufbruchmelder:
Melder, der einen Aufbruchversuch von Türen, Toren, Fenstern, und
ähnliches frühzeitig meldet, bevor der mechanische Widerstand einer vorhandenen
mechanischen Sicherungseinrichtung überwunden ist, wird Aufbruchmelder genannt.
von
Aufnahmeschrank
bis Auswerteeinrichtung - weiter
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